servus Schorsch,
eigentlich kann doch keiner in der werkstatt so dämlich sein und eine nicht freigegebene bremsflüssigkeit einfüllen... ausnahme: ATU, die können das.
sollte sich, und ich geh mal stark davon aus, die bremsflüssigkeit für den schaden verantwortlich zeigen, darfst dir gleich mal einen rechtsverdreher für die schadenersatzansprüche zulegen...
ich würde mir den nächsten schritt sehr gut überlegen, willst du nciht selbst auf dem schaden sitzen bleiben.
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Schorsch - sorgt für Bluthochdruck
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