Zitat:
Zitat von Axel Brinkmann
Soweit ich weis darf man das Fahrzeug nicht mehr verwenden wenn die Airbags einmal ausgelöst waren.
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So ein Quatsch....Dann müsstest du wohl 70% der neuwertigen Unfallwägen verschrotten - was die Versicherungsprämien ins Unermessliche steigern dürfte.
Es wird eine teure Angelegenheit - neue Bags, teilweise Armaturenbrett, manchmal auch die Steuergeräte, Gurtstraffer nicht vergessen....
Aber reparieren ist erlaubt. Frage ist halt ob es sich bei einem e65 der ersten Jahre rechnet. Die Kisten werden ja schon recht günstig gehandelt....
Der Handel mit gebrauchten Bags ist verboten -Sicherheitsgründe und Sprengstoffrecht - das stimmt.