Zitat:
Zitat von LT750
Ein Viedeo als Beweismittel dürfte vor Gericht eh nicht verwertbar sein 
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DASS entscheidet das jeweilige Gericht, was es als Beweismittel anerkennt oder nicht. Warum glauben immer nur alle, das vorher irgentwas zur Beweisführung "genehmigt" oder "begutachtet" werden muss.
Sollte das Gericht etwas zur Beweisführung "anzweifeln" wird es diese Fragestellung einem dafür spez. Gutachter übergeben. So einfach ist das
Vorteil ist natürlich, wenn es wenig bis nicht manipulierbar und Datum und Uhrzeit mit auf der Aufnahme zu sehen ist.
Schlimm wird es, wenn ich als "Reifenstecker" unterwegs bin und kurz davor erkenne, das ICH auf öffentlichem Gelände (egal wo die Kamera steht) gefilmt werde und von "meinem" Datenschutz gebrauch mache und um die Löschung der Daten bitte
Denis:
Näher als 0,5m und dann noch stehen bleiben, bücken oder ähnliche Anstalten sind kein "vorbei gehen" sondern höchst merkwürdige Umstände die den Zweifel des Verdachtes erhärten.