Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 14.05.2010, 19:57   #9
rubin
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von rubin
 
Registriert seit: 18.03.2010
Ort: Neustadt Aisch
Fahrzeug: JEEP GC4 WK2 CDR
Standard

Zitat:
Zitat von LT750 Beitrag anzeigen
Ein Viedeo als Beweismittel dürfte vor Gericht eh nicht verwertbar sein
DASS entscheidet das jeweilige Gericht, was es als Beweismittel anerkennt oder nicht. Warum glauben immer nur alle, das vorher irgentwas zur Beweisführung "genehmigt" oder "begutachtet" werden muss.
Sollte das Gericht etwas zur Beweisführung "anzweifeln" wird es diese Fragestellung einem dafür spez. Gutachter übergeben. So einfach ist das

Vorteil ist natürlich, wenn es wenig bis nicht manipulierbar und Datum und Uhrzeit mit auf der Aufnahme zu sehen ist.

Schlimm wird es, wenn ich als "Reifenstecker" unterwegs bin und kurz davor erkenne, das ICH auf öffentlichem Gelände (egal wo die Kamera steht) gefilmt werde und von "meinem" Datenschutz gebrauch mache und um die Löschung der Daten bitte

Denis:
Näher als 0,5m und dann noch stehen bleiben, bücken oder ähnliche Anstalten sind kein "vorbei gehen" sondern höchst merkwürdige Umstände die den Zweifel des Verdachtes erhärten.
__________________

Geändert von rubin (14.05.2010 um 20:02 Uhr).
rubin ist offline   Antwort Mit Zitat antworten