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Alt 08.08.2002, 13:00   #11
Lothar
Honk
 
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[quote]Orginal gepostet von GIBGUMMI
...
ich meine die Serien Bremsscheiben. Die sind lt. Sandtler in Erstausrüster Qualität und "erlaubt im öffentl. Straßenverkehr".

Schleierhaft ist mir allerdings, wie / ob man nach einem Unfall nachweisen will/ muß, daß die Bremsscheiben ( wir haben ja allle keine Neuwagen und was der Vorbesitzer verbaut hat, ist mir als "Laien" doch unbekannt ).

Die Bremsscheiben, die ich bisher gekauft habe ( egal ob ATE oder sonst. Hersteller ) waren auch nicht als "mit ABE" gekennzeichnet. Gleiches ist mit Bremsklötzen.
...snip

Laut Sander sind die sog. Serienbremsscheiben OHNE ABE. Die ABE ist auf der Scheibe als KBA-Nummer eingestanzt. Du haftest auch für Bauteile, die der Vorbesitzer einbaute, leider. Gleiches gilt auch für Bremsklötze, korrekt, sowie für Auspuff, Luftfilter uswuswusw...
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