Die angezeigte Geschwindigkeit darf gegenüber der tatsächlich gefahrenen hingegen um max. 10 % + 4 km/h nach oben abweichen (§ 57 Abs. 2 StVZO, 75/443/EWG, ECE-R39).
Also gehen wir von den agezeigen 250 mal aus, dann können das im schlechtesten fall 223 kmh sein, es könnte also auch am tacho liegen, daß ein auto als schneller oder langsamer erscheint.
Geändert von knuffel (05.09.2010 um 18:18 Uhr).
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