Beim Nachweis der Instandsetzung durch Bilder bekommst Du den Nutzungsausfall und - nach einem halben Jahr weiterer Haltedauer - ggf. auch den Restwert, den sie Dir bei der Regulierung zunächst abziehen.
Mehrwertsteuer erhältst Du nur dann, wenn sie auch angefallen ist, Du also eine hochoffizielle Rechnung vorlegen kannst. In diesem Falle bedarf es aber nicht mehr des Instandsetzungsnachweises mittels Bildern .
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LG @ all. Mario - Dissertationsthema: Bewegungsmuster paarweise auftretender Bälle (.)'(.) [SIGPIC][/SIGPIC]
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Geändert von AngelIce (23.09.2010 um 08:33 Uhr).
Grund: nötige Korrekturen
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