Zitat:
Zitat von TinoB
Rechtlich gesehen kannst Du hingehen, wo Du willst. Ich denke nicht, dass die Leasingfirmen einen auf BMW Werkstätten begrenzen können.
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...hast Du zufällig Deinen F02 bei der BMW Bank geleast? Wenn ja, schau´ einfach mal in Deinen LV und lies´ mal ganz genau, was BMW im Schadensfall alles vorschreibt.
Versicherungstechnisch musst Du ja diese Werkstattbindung nicht abschließen und wenn ja und Du hälst Dich nicht dran, erhöht sich Deine SB. So ist es jedenfalls bei mir, aber mir wäre es zum Glück ziemlich egal, welcher von den ca. 10 BMW-Händlern bzw NLs die Karre repariert.
Gruß Micha