Kleine Anmerkung ...
Es gibt keine Herstellerbingung mehr - wenn die Reifen, auch von einem anderen Hersteller, die gleichen Anforderungen erfüllen, und auch das gleiche E Pfrüfzeichen haben, kann und darf der TÜV, egal in welchem Bundesland, die Eintragung nicht verweigern ...
Dass, nur zur Info ...
Gruß ...
@freak 
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Vergib deinen Feinden, aber vergiss niemals ihre Namen ...
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