Dann kriegt sie ihr Auto nicht wieder (Unternehmerpfandrecht) - und sollte es dann zum Härtesten kommen, können mögliche Beweise verschwinden oder andere Dinge manipuliert werden....
Vielleicht lassen Sie sie aber auch nach einer Teilzahlung erstmal fahren - doch auch hier sollte zu diesem Zeitpunkt festgestellt werden, dass dieses nur unter Vorbehalt geschieht. Und dann dürften beim Werkstattinhaber die Alarmglocken schellen - ob er sich darauf dann einlässt?!?
Gruß
Mark
PS. Ich möchte ja keinem kriminelle Energien unterstellen, aber ich habe im Bekanntenkreis schon erlebt, dass jemand beim Gebrauchtwagenhändler nach einigen Ungereimtheiten den Kilometerstand reklamierte (ca. +80.000) - und in der Folgenacht sein Wagen (und damit alle Beweismittel) plötzlich Feuer fing!
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