Ganz ehrlich? Das ist schon ne harte Nummer. Wenn ich 1.200km fahren würde, um dann feststellen zu müssen, dass der Verkäufer mir diverse offensichtliche Mängel arglistig verschwiegen hat, würde ich ihm meine Aufwendungen aus der Anbahnung eines Vertragsverhältnisses in Rechnung stellen.
Ansetzen würde ich in diesem Zusammenhang die steuerrechtlichen Reisekosten i.H.v. 0,30€ pro gefahrenen Kilometer, macht in Summe 360€.
(§311 Abs. 2 BGB i.Verb.m. §241 Abs. 2 BGB i.Verb.m. §280 BGB analog hinsichtlich des entstandenen Schadens aus versuchter arglistiger Täuschung bzw. Verschweigen von ERHEBLICHER Zustandsabweichung)
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