Hallo,
genau das ist ja das Problem mit so Schnapper-Leasingverträgen. Wenn der Wagen durch Totalschaden weg ist, kannst du nur einen neuen Vertrag zu gültigen Konditionen machen.
Allerdings wird die NL wahrscheinlich froh sein, den Wagen nicht zurücknehmen zu müssen. Dafür ist die GAP Versicherung, bei BMW immer inkl. zuständig, um die Restwertdifferenz auszubuchen.
Meines Wissens wird der Vertrag jetzt abgerechnet wie bei einer Kündigung. Restwert vs. Buchwert. Die mit Sicherheit vorhandene Differerenz zahlt die GAP.
Deine Minder-Km kannst du abschreiben...
Nutzungsausfall gibt es für die kalkulierte Dauer nach Gutachten oder halt nach tatsächlicher Dauer, die kann die Werkstatt aber nicht ewig hinauszögern! Bspw. fangen die erst nach 20 Tagen an, ist das nicht Schuld der Versicherung!
Bei einem Totalschaden, zahlt die Versicherung nur 5-6 Tage, da Du dann einen neuen gleichwertigen Gebrauchten besorgen kannst...
Bis zur Lieferung nach Bestellung kannst du knicken.
Vielleicht hat die NL ein Auto zur Überlassung, wenn Du jetzt schon bestellst. Zum Entgelt des alten Leasingvertrages...
Sei froh, dass dir hoffentlich nichts passiert ist. Aber das ist zum jetzigen Zeitpunkt echt doof.
BEN
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