so ein quark eh... das brauch er eben nicht. was er wissen muss ist ob der reifenhersteller den reifen den du hast auf der felgengröße mit dem auto mit dem gewicht zulässt. = Freigabe von REifenhersteller. Und dann welche Traglast die Felge hat und ob sie geprüft ist, also röntgen und co.... mehr brauch er nicht, glaub mir bitte. es ist doch scheis egal wo die felge mit welchen reifen auf welchem fahrzeug ist. solange diese dinge stimmen:
reifenhersteller: -> garantiert traglast und reifenbreite auf felgenbreite auf deinem auto
Felgenhersteller: -> garantiert bruchsicherheit und traglast der felge
Tüv: -> garantiert abrollumfang stimmig und freilauf im radhaus.
mehr ist da ni. Dein Tüv ist doof oder er wills ni ohne sich auf ein anderen Tüver zu beruhen es eintragen.
Ich hatte mal ein Tüver der hat es auch abgelehnt. er meinte er brauche ein Oval um zu testen das die Felgen bei Vmax nicht abreisen... ohne worte...
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