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Diplomatenfahrzeug-Fahrer
Registriert seit: 26.05.2012
Ort: Düsseldorf(D), Rhein-Erft-Kreis(BM), Istanbul(TR) und bald Basel(CH)
Fahrzeug: BMW 750Li E66, Ford Puma ST-Line X, BMW 118i E87, Opel Astra H, Chevrolet Spark
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Die Angel Eyes hat heutzutage fast jeder dran, da gebe ich dir Recht, allerdings sind die ganzen Leuchtmittel ohne ABE / TÜV und sonst irgendetwas daher sind die auch nicht StVZO konform. Es ist auch nicht interessant ob du vorher Xenon hattest oder nicht, solange die gekauften Leuchtmittel nicht schon vorher den Segen des TÜV bekommen haben in Form von ABE / Teilegutachten etc. ist es nicht zulässig und auch nicht eintragungsfähig. Es gibt die Möglichkeit ein Lichttechnisches Gutachten erstellen zu lassen, was aber sehr kostspielig ist und du mit Sicherheit nicht bezahlen möchtest (mindestens ein vierstelliger Betrag kommt da schon zusammen). Man darf auch deshalb sonst bei anderen Autos keine LED Standlichter einbauen, solange die Leuchtmittel nicht zugelassen sind. Genau diese Regelung hält mich davon ab, Angel Eyes bzw. LED-Standlichter zu verbauen. Man kann es ja einfach mal so einbauen, aber man sollte dann bedenken, dass man im nachhinein mit einem Auto mit erloschener Betriebserlaubnis durch die Gegend fährt und dementsprechend auch keinen Versicherungsschutz hat. Jeder sollte sich selbst überlegen ob das einem Wert ist. Da kann ein leichter Unfall schon im schlimmsten Fall fatale Folgen haben...
Grüße
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