Nicht bei einer Nachrüstung. Wenn damals ab Werk ja, bei einer Nachrüstung reicht eine Niveauregulierung nicht aus.
Ihr seid alt genug, wenn jemand meint, er müsse das trotzdem machen, bitte 

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Ahnung von der Materie hab ich mehr als dem Verkehrsteilnehmer lieb ist...
	Zitat:
	
	
		
			
				Es gibt auch genug Fahrzeuge (vornehmlich LKW und Busse), die Xenon aber keine aLWR besitzen. 
			
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 Komisch, das Gesetz sieht hier keine Ausnahme vor.