Zitat:
Zitat von Harlachinger
Aber man darf doch wohl das Auto kaufen, wenn der Händler es nach Rückgabe zum Verkauf stellt, oder ?
Und, ein Kollege, der einen X5 geleast hat, bekam drei Monate vor Ablauf der Laufzeit ein Angebot, die Laufzeit zu verlängern ....
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Eben, alles möglich - aber
eben nur im ggs. Einvernehmen, aber es gibt eben keine einseitig ausübbaren Optionen, die vorher feststehen.
Im Leasingvertrag steht also
nicht drin:
"Der LN hat das Recht durch einseitige Erklärung, den LV um 3 Monate zu verlängern" oder
"Der LN hat das Recht durch einseitige Erklärung, Das Fahrzeug zum Preis X zu kaufen."