Um das Thema noch mal aufzugreifen:
Wenn in der Fahrzeug BE-(Olli darf gerne noch mal aufzählen, welche E32 ab wann es mit Xenon gab) Xenon abgedeckt ist darf ich es mir ans Auto schrauben so oft ich will - ohne Eintragung. Voraussetzung: Wie ab Werk (Brenner, Streuscheiben etc..)
Der Nachweis dessen ist technisch vor Ort nicht möglich - aus Gründen die neben mir auch andere aufgezählt haben (Tausch von Komponenten und Teilen).
Der Nachweis ist nur mittels VIN machbar und selbst dann sieht man nur, dass das Auto ab Werk nicht mit der SA Xenon kam. Das Datum der möglichen Nachrüstung ist auch nicht ermittelbar, kann z.B. schon direkt nach Auslieferung beim Händler passiert sein. Es spielt aber auch keine Rolle, da es keiner Eintragung bedarf!
(z.B. wurde unser erster Familien E34 ohne E-Fenster hinten ausgeliefert - obwohl wir das geordert hatten. Der Händler, der es verbockt hatte, musste es dann nachrüsten - nur als Beispiel)
Ich darf mir in den Innenraum auch Sportsitze einbauen, die sind auch erlaubt.
Vielleicht kann der Herr Polizist ja den dazu passenden Paragrafen nennte (sollte er eigentlich - Stichwort Innenraumgestaltung und v.a. Sicherheit).
Oder eine dritte Bremsleuchte. Oder NSW (im E34) - alles ohne Eintragung.
Bei Fahrzeugen ohne abdeckende BE ist das in der Tat nicht mehr so problemlos machbar.
Hier muss eine Eintragung erfolgen bzw. wenn das vor den Stichtagen erfolgt ist muss diese auch mit Eintragungstag im Schein stehen.
Diese Eintragung hat nach den aktuell gültigen Kriterien zu erfolgen.
Dazu gehören die 3 Punkte in Paragraph 50 Absatz 10: SWRA, aLWR und die Bedingung, dass Abblendlicht immer an bleibt, auch bei Benutzung des Fernlichts.
Im Punkt der automatischen LWR kann man sich streiten, ob die im "klassischen Sinne" (also mit Sensoren und Aktoren) oder im übertragenen Sinne mit Niveau oder Luftfederung (dann auch ohne Aktoren/Motoren) verbaut sein muss. Ausschlaggebend ist, ob die Scheinwerfer die Grenzen einhalten, wobei die Grenzen nur statisch gemessen werden.
Wie gesagt, ein Mercedes Bus hat eindeutig keine aLWR im eigentliche Sinne, der hat Luftfederung. Dort gibt es nicht mal Motoren an den Scheinwerfern.
Ich denke, dass sollte mal als Überblick reichen. Ich bin gerne bereit, gegen Vorlage von seriösen Quellen und Belegen auch meine Meinung zu überdenken.
Markus
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