Tja das sind so die Probleme der Kombination von extrem niedrigem Querschnitt und (vermutlich) billiger (auf jeden Fall nicht günstiger) Reifenbude.
Ab zum TÜV und dort schriftlich bestätigen lassen dass die Reifen nicht mehr genutzt werden dürfen und ihm dann nochmal auf die Pelle rücken.
Allerdings wird er mit ziemlicher Sicherheit in seinen AGBs einen Passus haben der die Begleichung von Folgeschäden (2 Reifen kaputt Du brauchst aber nun 4) ausschließt.
Zusätzlich läufst Du Gefahr, falls Du keinen Zeugen hast, dass er behauptet dass die Reifen schon in dem Zustand waren als Du zu ihm gekommen bist. Und dann beweise mal dass das nicht so war.
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