tja.... die Prüfer

An den Fahrzeugen gibt es keine Nachrüstpflicht, das heißt: was bei der Herstellung des Fahrzeuges "Bauartgenehmigt" war, das bleibt bis es aus dem Verkehr gezogen wird.... somit sind Fzg. mit verbautem Xenon ab Werk und einer EZ vor 2000 auch ohne SWRA zulässig, weil es eben in dieser Bauartzulassung so erlaubt war/ist. Und genau diesen Sachverhalt muß ein Prüfer kennen! Ist ähnlich eines Opel Kadett A... der hatte weder Kopfstützen noch Sicherheitsgurte, heute zwingend vorgeschrieben... bei den alten jedoch nicht (sähe auch doof aus im Oldtimer)
