juelz : Das tauchen der Frontscheibe und vorderen Seitenscheiben ist auch nicht zulässig. Dazu gibt es genug Stoff im Internet zu lesen.

Das TÜV Gutachten was es angeblich dazu geben sollte war nicht wirklich anerkannt und das eintragen auch nur möglich bei denen im Haus bei Ihrem (ich denke mal Kaffee und Kuchen) Prüfer. Ich hätte wenn dann Interesse die vorderen Seitenscheiben noch abzudunkeln aber die Frontscheibe kann ruhig so bleiben.
