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Alt 22.12.2015, 16:50   #7
Captain_Slow
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Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: C6, R1200RT
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Hier steht: "Keine Ruheversicherung tritt ein, sofern der Zeitraum zwischen An- und Abmeldung weniger als 14 Tage beträgt."

Ich würde die Frage nicht so kontret an einer Versicherung stellen, sondern einfach die Versicherungsbedingungen nachlesen...

Ansonsten gibt es auch noch Versicherungen speziell für abgemeldete Fahrzeugen, z.B. OCC bietet so was an, keine Ahnung was es kostet, aber ich vermute nicht so viel, da ja auch nicht so viel abgedeckt werden müsste.

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.occ.eu/de/versicherungen...#ohnezulassung
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Versichert OCC Fahrzeuge ohne Zulassung?

Ja. OCC versichert Fahrzeuge ohne Zulassung, sofern Fahrzeug und Fahrer die OCC-Voraussetzungen erfüllen.

Welche Voraussetzungen gelten für Klassiker oder Premium Cars ohne Zulassung?

Grundsätzlich können Sie jedes Fahrzeug auf Ihrem Privatgelände ohne Zulassung nutzen bzw. abstellen. Hierbei ist es unwichtig, ob sich das Fahrzeug in einem StVZO-konformen, also technisch einwandfreien Zustand befindet.

Welche Vorteile gibt es, ein Fahrzeug nicht zuzulassen?

Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihren Klassiker oder Premium Car nicht zuzulassen, genießen Sie folgende Vorteile:
Sie brauchen keine Kfz-Steuern zahlen.
Bei OCC zahlen Sie nur einen geringen Versicherungsbeitrag.
Gibt es Einschränkungen bei einer Nicht-Zulassung?

Ja. Nicht zugelassene Klassiker dürfen nicht auf öffentlichen Straßen bewegt, geparkt oder abgestellt werden.
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