Zur Info: Ein gewerblicher Gebrauchtwagenverkäufer muß dem Kunden mitteilen, wenn es sich um ein Fahrzeug eines Autovermieters handelt! Tut er dies nicht, liegt ein "arglistiges Verhalten" des Verkäufers vor, er muß das Fahrzeug zurücknehmen und Kaufpreis erstatten. Ein Gebraucht-Fahrzeug, das als Mietwagen eingesetzt wurde, hat einen "erheblichen, merkantilen Minderwert im Vergleich zu einem Gebraucht-Fahrzeug, welches nicht als Mietwagen eingesetzt wurde."
OLG Stutt*gart, AZ 19 U 54/08
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