also rein rechtlich ist die Lagerung von Planzenöl (quasi Lebensmittel) in unbeschränktre Menge zulässig.
Mineralöle wie Diesel sind zur privaten Lagerung ohne sicherheitstechnische Auslaufschutz/Brandschutz NICHT zulässig
Da hab ich ja ne heisse ölige Diskussion ins rollen gebracht.
Aber ich halt euch auf dem laufenden. MeinZiel ist es zumindest bis Ende September ausschliesslich mit Brölio zu fahren.
Danach wird es zu kalt auf den Strassen und ich hab weissgott keinen Bock eines Montagmorgen um 5 Uhr am Bernadino wegen sulzig werdendem Fluid im Tank die SOS Taste am Dach drücken zu müssen.....und den CH-Eidgenossen zu erklären wie sie mein Schiff wieder flott bekommen könnten....
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