Auf die Reparatur hattest Du eine gesetzliche Gewährleistung. Der Gewährleistungszeitraum von 2 Jahren ist verstrichen, ggfs. wurde die Frist in den AGB sogar auf ein Jahr verkürzt.
Bitte Deinen Händler freundlich, einen Kulanzantrag einzureichen. Wird dieser abgelehnt, solltest Du der BMW Kundenbetreuung höflich aber nachdrücklich Deine Enttäuschung über das Produkt mitteilen. Mit etwas Glück passiert dann noch etwas.
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