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Alt 12.12.2017, 17:08   #7
ray_muc
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Ort: Hohenbrunn
Fahrzeug: diverses
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ganz grob gilt:

Alles was man wegschrauben kann gilt:
Schadenswert unter 1500€ - nicht angabepflichtig (moralisch is das was anderes) bei Verkauf
Schadenswert ab 1500€ sind angabepflichtig bei Verkauf

Ist die "Rohkarosse" - Rahmen betroffen, u.a Seitenwand, Heckblech, ABC-Säulen/Dach usw. gilt das Fahrzeug IMMER als "Unfall-Fahrzeug"

gilt nur grob als Hausnummer
Jeder Einzelfall ist aber auch immer "insich" zu bewerten

Wertminderungen werden errechnet nach % Fahrzeugwert zu Unfallwert
bis 4 Jahre alt (hoch)
ab 4 Jahre alt (anteilig)
ab 6 Jahren nur noch mit BMW Servicehistory anteilig

greez
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