Also ich denke auch, dass hier die Auslegung der "Aufsichtspflicht" eine entscheidende Rolle spielt, bzw. spielen muß! Wenn sich ein Kind auf dem Gehweg plötzlich von der Hand der Aufsichtsperson losreißt, auf die Strasse rennt und dadurch einen Unfall verursacht, wurde sicher nicht die Aufsichtspflicht verletzt.
Wenn da aber 6jährige über einen längeren Zeitraum (und den dürfte es bei dem Schaden wohl gebraucht haben) eine Sache beschädigen, dann haben die Erziehungsberechtigen wohl eindeutig ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Was bitte schön haben 6jährige auch ohne Begleitung auf der Straße zu suchen? Da sollten sogar die Eltern noch einen extra für dran kriegen! Was denn z.B. wenn das Kind unter eine vielleicht gerade geparktes Auto kriecht und sich schwere Verbrennungen am Kat zuzieht?
Ich finde, dass derart sorglose Eltern viel zu sehr durch diese Altersgrenze geschützt werden!
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