Zitat:
Zitat von altbert
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Danke!
Manche verstehen es einfach nicht, dabei habe ich doch auch schon zwei Links gesetzt.
Dein Link zum Bundesfinanzministerium sollte wohl hoffentlich auch den letzten Zweifel ausräumen!
@josi
Was Du da schreibst, ist blanker Unsinn. Und wenn Du es von irgendeiner Website hast, dann hat derjenige auch nur Bahnhof verstanden und blanken Unsinn geschrieben!
Im Klartext: Natürlich kann sich ab dem 01.09.2018 der zu zahlende Betrag für die Kfz-Steuer z.B. für einen VW Polo erhöhen, soweit richtig. Aber nur für einen Polo, der
erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassen wird! Man muss die Änderungen also auch richtig verstehen.
Den Fehler hast Du hier selbst eingebaut:
Zitat:
Zitat von josi
Es werden auch Fahrzeuge berechned vor diesen Datum und man ließt Erhöung von bis 75% für einen VW Lupo, geringe Erhöung für eine BMW 218d von ca. 30%
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"Vor diesem Datum" bedeutet nicht "vor diesem Datum zugelassen", sondern nur "für ein Modell, das es bereits vor diesem Datum gab". Und das betrifft dann so gut wie alle ab dem 01.09.2018
zugelassenen Fahrzeuge, denn kaum ein Hersteller führt am 01.09.2018 ein neues Modell ein...
Oder nochmal ganz simpel hier nachzulesen:
"Steigt die Kfz-Steuer nun für alle Autofahrer?
Nein. Wer ein Auto fährt, das vor dem 1. September 2018 zugelassen wurde, zahlt weiterhin den alten Betrag. Daran wird sich auch nichts ändern. Genau das gleiche Auto wird aber deutlich höher besteuert, sofern es ab dem 1. September 2018 erstmals zugelassen wird. Obwohl es genau so viel verbraucht wie vorher."
Quelle:
https://www.t-online.de/auto/recht-u...ch-teurer.html