Thema: Heckschuss..
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Alt 14.09.2004, 19:44   #2
DVD-Rookie
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Hi,

also Du hast ein Anrecht auf Schadensersatz - ob Du später reparieren läßt ist Dir überlassen.

Zuerst zum Anwalt!

Grundsätzlich ist es besser, wenn der Wiederbeschaffungswert im Gutachten höher ist als die Rep-Kosten. Dann kannst Du Dir ohne Probleme die Rep.-Kosten ausbezahlen lassen, die Mehrwertsteuer wird allerdings IMHO einbehalten.

Ist der Wiederbeschaffungswert geringer als die Rep-Kosten, hast Du wohl Anspruch auf die Differenz aus Wiederbeschaffungskosten und Restwert. Hier ist noch ein Sonderfall zu beachten, der unter Umständen ganz schön ins Auge gehen kann: Die gegnerische Versicherung hat ein Ankaufsrecht zum Restwert!

Manchmal machen die das, wenn ein Fahrzeug attaktiv ist und der Restwert sehr niedrig ausgewiesen wird. Soweit ich weiß bleibt einem da keine Wahl. Deshalb zum Anwalt, daß soetwas nicht passiert.

Wichtig: Keinen Gutachter von der Versicherung und schon gar keinen von der gegnerischen Versicherung akzeptieren!


Gruß


Harry
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