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Alt 27.02.2019, 21:39   #29
Puddlejumper
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Grundlegende gesetzliche Regelungen rund um den Kauf von Produkten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch – kurz BGB genannt – vermerkt. Dort ist schriftlich festgelegt, dass Verkäufer für Mängel, welche bereits bei der Übergabe des Autos vorlagen und dem Käufer unbekannt waren, haften. Laut § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB verjähren die Mängelansprüche nach zwei Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums gilt also die Gewährleistungspflicht für den Autohändler.

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Also auf zum Anwalt.
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Gruß Achim
Ich liebe dieses Video: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.youtube.com/watch?v=Do3PM5a3Rxs
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