Moin, Gruß von Bootsmann!
Als erstes würde ich einmal Kontakt zu dem Vorbesitzer des Fahrzeugs aufnemen und feststellen , ob der einen Schaden am Fahrzeug hatte. Streitet der dieses ab, hast Du bei deinem Händler schon mal schlechte Karten, da dieser allerwahrscheinlich gar nichts von dem Schaden wußte.
Der Händler kann nur Schäden angeben, von denen er auch weis!
Du musst Dir allerdings den Vorwurf gefallen lassen , daß du in dieser Sache völlig falsch vorgegangen bist .
Der einzigste, der hier einen Reibach macht , ist dein Anwalt! Erware doch bitte keine Fairnis von diesen Winkeladvokaten! - die wollen nur deine Kohle !
(Auch wenn er weis, daß die Sache sinnlos ist, wird er Dir erstmal Hoffnung machen!)
Mein Rat ist - gehe zu deinem Autohändler und mache Ihn auf den besagten Umstand aufmerksam! - dann muß ER reagieren!
Weitere Schritte wären dann zum Beispiel die Schiedstelle der KFZ -Innung!
Gruß aus Hamburg!
