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Alt 01.10.2004, 11:30   #19
Bootsmann
alt, aber bezahlt!
 
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Zitat:
Zitat von 7erAce
Schäden vielleicht, aber wenn der Händler "Unfallfreiheit" garantiert, muß er dafür einstehen, auch wenn er von einem vorherigen Unfall (angeblich) nichts wußte! Wenn er sich nicht 100% sicher ist, darf er keine "Unfallfreiheit" garantieren! Wurde neulich noch in WiSo, BiZZ oder einer ähnlichen Sendung erläutert!

Das gleiche gilt übrigens für die "Laufleistung" (Achtung: Ist nicht gleich "Tachostand"): Wenn der Händler die "Laufleistung" schriftlich angibt, muß er auch dafür gerade stehen, auch wenn schon der Vor-Vor-Besitzer am Tacho gedreht hat oder einen Unfall gebaut und verschwiegen hat!

Hier nochmal Bootsmann!

Kein Händler, der mit Gebrauchtwagen handelt, wird Dir schriftlich Unfallfreiheit garantieren!(oder er muß bekloppt sein)da steht fast immer der Zusatz: meines Wissens oder nach Angaben des Vorbesitzers!

Gruß Bootsmann!
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