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Zitat von 7erAce
Schäden vielleicht, aber wenn der Händler "Unfallfreiheit" garantiert, muß er dafür einstehen, auch wenn er von einem vorherigen Unfall (angeblich) nichts wußte! Wenn er sich nicht 100% sicher ist, darf er keine "Unfallfreiheit" garantieren! Wurde neulich noch in WiSo, BiZZ oder einer ähnlichen Sendung erläutert!
Das gleiche gilt übrigens für die "Laufleistung" (Achtung: Ist nicht gleich "Tachostand"): Wenn der Händler die "Laufleistung" schriftlich angibt, muß er auch dafür gerade stehen, auch wenn schon der Vor-Vor-Besitzer am Tacho gedreht hat oder einen Unfall gebaut und verschwiegen hat!
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Hier nochmal Bootsmann!
Kein Händler, der mit Gebrauchtwagen handelt, wird Dir schriftlich Unfallfreiheit garantieren!(oder er muß bekloppt sein)da steht fast immer der Zusatz: meines Wissens oder nach Angaben des Vorbesitzers!
Gruß Bootsmann!