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Alt 24.10.2004, 11:43   #8
HC6666
nina gari mzee
 
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eBay-Name: Schlafzimmerbett
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Kasko muß mindestens ein Jahr bestehen, bevor Du sie komplett kündigen kannst.
Allerdings besteht ein Unterschied zwischen Voll- und Teilkasko. Der Wechsel von Voll- auf Teilkasko ist jederzeit ohne Probleme möglich, nur eben das "Komplattrausnehmen" auf nur noch Haftpflicht nicht. Ist bei uns so, denke das gilt für andere Versicherer auch. Einfach mal nachfragen
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Viele Grüße
HC6666

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