Zitat:
Zitat von j_ramon.lopez
Was ich noch weniger subjektiv? Richtig - Paragraphen in denen es gesetzlich geregelt ist. Und die stehen auch korrekt auf einer "Werbeseite" und lassen sich nicht widerlegen.
Du kannst ja gerne die Paragraphen mal suchen. Zum Beispiel für NRW ist § 18 GarVO ausschlaggebend. Und den kannst Du z.B. hier nachlesen:
https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexso...?xid=166952,19
Das ist nunmal Gesetz und da stehen keinerlei LPG Fahrzeuge ausgenommen. Es ist immer die Rede von Kraftstoffen. Und LPG ist nunmal ebenfalls ein Kraftstoff.
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Darum ging es gar nicht.
Es ging darum, das bei der Verwendung von LPG Probleme und Schäden am Motor nicht auszuschließen sind, was ich anhand einiger praktisch miterlebter Beispiele aufgezeigt habe.
Dann habe ich noch ein ADAC Gutachten zitiert, das es eben nicht immer problemlos ist Autogas zu fahren.
Abschließend habe ich meine Meinung dazu abgegeben , Autos mit anderen Kraftstoffen zu betanken, wie die , die vom Hersteller vorgesehen oder freigegeben wurden
Das LPG ein Kraftstoff ist, habe ich auch nie angezweifelt.
Diesel ist auch ein Kraftstoff. Den würde ich aber auch nicht in meinen e32 tanken.