Zitat: 
 
Auszug BMW: 
 
Auswirkung: Die Montage dieser Unterlage am vorderen Stoßfänger verstößt gegen die Zulassungsvorschrift 74/483 EWG, da sie nicht die Vorschriften zum Schutz von Fußgängern erfüllt. 
 
Auszug aus der EG-Richtlinie 74/483: "Kein vorstehendes Teil der Außenfläche des Fahrzeugs darf einen Abrundungsradius unter 2,5 mm aufweisen". 
 
Die Folge wäre der Verlust der ABE-Homologation mit erheblichen Nachteilen im Streitfall auch für den BMW Händler. 
 
Betroffene Fahrzeuge: Alle Modelle. 
 
Vorgehensweise: Kein Verbau separater Kennzeichenunterlagen am vorderen Stoßfänger. 
		
		
		
		
		
		
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