Zitat:
Zitat von PacificDigital
und warum zitierst du dann keinen entsprechenden Auszug aus der STVZO die nämlich in Deutschland die rechtliche Grundlage ist?
Irgendetwas aus einem werksinternen Forum/Chat oder sonst sowas interessiert vielleicht die Mitarbeiter des entsprechendem Werkes, hat aber null und nichts mit der Rechtsprechung oder der Straßenverkehrszulassung zu tun und DAS IST FAKT!
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Danke, wenigstens einer, der es begreift.
Und an den TE: Man kann nicht etwas "wieder für den E38 erlauben", was nie verboten war. Deine Einwände kursieren seit mindestens 12 (!) Jahren in diversen Foren, einfach mal googeln. Keine anderen Probleme im Leben? Das hier ist jedenfalls in mehrerer Hinsicht völliger Unsinn:
Zitat:
Zitat von BMW e38 72840i
Hallo,
ist es noch verboten vorne die Kennzeichen mit Kennzeichenhalterung zu fahren?
Beim e38 ist es verboten Kennzeichenhalterungen anzubringen. Weis nicht ob es bei den aktuellen Fahrzeugen die produziert werden auch der Fall ist.
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