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Alt 07.04.2024, 20:53   #3
Markus525iT
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Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Ich schaue in gar nichts mehr, weil die vorderen Kennzeichenhalter beim E38 niemals verboten waren und auch jetzt nicht sind.

Bring mir einen amtlichen Gegenbeweis einer Behörde, dass das Anbringen beim E38 verboten ist. Das wirst Du nicht können, weil es einfach im Sinne der StVZO irrelevant ist.

Uns als E38-Fahrer hat nur zu interessen, was a) die Polizei, b) die Prüforganisationen und c) die Zulassungsbehörde sagt. Ansonsten soll uns halt die scheiß EU verklagen, wenn wir hier in Deutschland gegen geltendes EU-Recht verstoßen.
Kannst du oder willst du nicht verstehen? Oder willst du nur stänkern?

Die STVZO verweist in Paragraph 30c auf die EU-Richtlinien. Wenn du das nicht findest, kann ich nichts dafür. Es ist aber so.
Wir verstoßen hier also mitnichten gegen EU-Recht. Du versteht es nur einfach nicht, sorry.

Zum Thema E38 zitiere ich mich gerne nochmal selbst, weil du scheinbar auch nicht lesen kannst oder willst:

Zitat:
Ob das für den E38 auch schon gilt oder erst später weiß ichnicht

Irgendwas triggert dich ganz gewaltig hier, oder?
Ich habe dir mittlerweile mehrmals sachlich dargelegt, dass dem halt einfach so ist. Ob das jetzt gut ist oder nicht oder ob dir das gefällt oder nicht ist doch egal.

Markus
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