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Alt 07.04.2024, 21:24   #6
Claus
State of Independence
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Zitat:
Zitat von Markus525iT Beitrag anzeigen
Danke!

Schon 1974 (!) stand übrigens im Text, dass nichts unter 2.5mm erlaubt ist - streng genommen wäre also auch für einen E38 auch schon kein Kennzeichenhalter erlaubt gewesen.

In der aktuellen Version der ECE-R26 (also dem Nachfolgetext) steht inzwischen sogar der Kennzeichenhalter explizit erwähnt. Das wusste ich jetzt tatsächlich auch noch nicht).

Allerdings sollte es möglich sein, auch Kennzeichenhalter entsprechend der ECE-R26 zu fertigen (Radius eben größer 2,5mm). Dann wären die erlaubt.
Ich denke aber wie gesagt eher, dass BMW auf Nummer sicher geht.
Deinen Beitrag habe ich erst nach meinem entdeckt. Dein letzter Absatz ist doch genau das, was ich die ganze Zeit sagen will: Nirgendwo wurde bisher der Beweis geführt, dass die bei uns verkauften und an den meisten Autos angebrachten Kennzeichenhalter gegen die angegebenen Maße verstoßen! Das scheint auch unser Gesetzgeber so zu sehen.

Also sind wir uns doch im Grunde genommen einig. Die Behauptung, dass grundsätzlich keinerlei Kennzeichenhalter am E38 erlaubt waren oder sind, wie der TE immer noch pauschal behauptet, stimmt so einfach nicht!

Schönen Abend noch.
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"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe

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