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Alt 20.11.2004, 13:27   #9
pille
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Moin!

Ich würde mir auch keine allzugroßen Sorgen machen, aber.....
Anwälte machen für Geld alles, nach dem Sinn & der Rechtshaftigkeit muß man zunächst ja nicht fragen...

Natürlich kommt es bei 3-2-1-meins, aber auch bei jeder Kleinanzeige, auf die Formulierung an: Das betrifft zum einen den Ausschluß jeglicher Gewährleistung bei Privatverkäufen, den Artikel mit "Gebraucht" zu kennzeichnen und daß der Käufer die Ware in gegenwärtigen Zustand übernimmt.
Gebraucht heißt eben nicht neu, sondern darf eine dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entsprechende Abnutzung aufweisen usw....
(darüberhinausgehende Abnutzung/Schäden sollten sicherheitshalber angegeben werden.)

Kannst Du den Link Deiner Auktion mal einstellen?
Vielleicht läßt sich aus Deiner Angebotsbeschreibung etwas erkennen, was den hier vorhandenen Rechtskennern möglicherweise näheren Aufschluß gibt (Beendete Auktionen können i.d.R bis 90 Tage noch eingesehen werden).
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