Thema: Standheizung
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Alt 26.09.2002, 17:32   #5
Gnulp
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Wie schon mal beschrieben: man darf eine Standheizung nur 10 Jahre nutzen, danach entfällt die ABE und darf nicht mehr verwendet werden wegen der Sicherheit. Falls eine Standheizung denoch verbaut sein sollte fahrt Ihr ohne Versicherungsschutz da es sich damit verhält wie mit allen anderen nicht zugelassenen Zubehör am Auto.
Neu Tüv´en und oder abnehmen lassen geht auch nicht, nur eine Neuinstallation.
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