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Zitat von freak
nochmals, auch der TÜV Bayern muss sich den Deutschen Gesetzen unterwerfern - Wenn der Reifenhersteller bescheinigt, das die Reifen bei einem Fahrzeug auch ohne RDC verbaut werden können und das Modell frei gibt, hat der TÜV Bayern dies abzunehmen ...
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Ich glaub es Dir ja, nur ein Freund von mir hatte eben mit dem TÜV da so
seine Prbleme...
Grüße
MB