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Alt 16.02.2005, 14:55   #5
Mister B
Kyesinga!
 
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Zitat:
Zitat von freak
nochmals, auch der TÜV Bayern muss sich den Deutschen Gesetzen unterwerfern - Wenn der Reifenhersteller bescheinigt, das die Reifen bei einem Fahrzeug auch ohne RDC verbaut werden können und das Modell frei gibt, hat der TÜV Bayern dies abzunehmen ...
Ich glaub es Dir ja, nur ein Freund von mir hatte eben mit dem TÜV da so
seine Prbleme...

Grüße
MB
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