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Alt 07.03.2005, 22:01   #13
M8-Enzo
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Nun, wie auch immer;
ich kenne es von früher nur wie folgt:

Wenn wir ein Prospekt mit unseren Angeboten verteilt hatten und ein Kunde aufgrund dieses Angebotes zu uns gekommen ist, dann mußten wir dem Kunden auch die Möglichkeit geben den gewünschten Artikel zum angebotenen Preis anzubieten.
Sollte das mal nicht (mehr) möglich gewesen sein, mußte ein wertigerer Artikel gleicher Bauart für den Werbepreis abgegeben werden!

Der Kunde wurde aufgrund unserer Werbung ins Haus "gelockt" - OK. Dann konnten wir nicht hergehen und sagen "Ätsch Bätsch" das Angebot war ein Irrtum. Ausnahme waren nur echte nachweisbare Druckfehler.
Es kam schon mal vor daß der Kunde einen Warengutschein bekommen hat nur weil er umsonst zu uns gekommen ist und auf eine Entschädigung bestanden hat.

Gruß aus Werne

Guido
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