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Alt 10.03.2005, 11:26   #10
Henrike
Ungläubige
 
Registriert seit: 23.01.2003
Ort: Kiel
Fahrzeug: 92er 850iA
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Genau. Dann kannst Du Dein Auto zumindest noch 1 Jahr behalten... zur Beweisssicherung... aber nicht den Zustand verändern...

Und wenn Du einen Amtsrichter findest, der tatsächlich weiss, was das Internet ist, hast Du vielleicht sogar Glück und Ihr müßt Euch die Verfahrenskosten nur teilen....

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