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Alt 22.03.2005, 10:57   #9
Marks
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Zitat:
Zitat von Necktou
Nope, meine Frau h'lt zu mir.

Ich habe vor 5 Jahren fuer einen Freund (wirklich guten Freund (dachte ich damals)) beid der Bank gebuergt.

Ja, nun hat sich der nette Freund aber abgesetzt, seit einem Jahr nicht auffindbar.


Nun darf ich rund 33.000 Euronen zurueckzahlen. Sind schlappe 400 Euro im Monat. Bei meinen Gehalt........
Den "Freund" würde ich auf jeden Fall mal versuchen zu finden. Seit 2002 gelten neue Verjährungsregeln. Zahlst Du als Bürge an die Bank, so geht der Anspruch der Bank gegen den Hauptschuldner auf Dich über. Der verjährt aber jetzt (früher mal 30 Jahre) schon nach 3 Jahren, es sei denn Du hast einen sog. Titel gegen den Hauptschuldner (Urteil, Vollstreckungsbescheid). Dann gelten wieder 30 Jahre. Wenn Du also jemals was von dem "Freund" zurückkriegen willst, finde ihn und tituliere Deine Forderung.

Sollte der Freund natürlich ein 80jähriger krebskranker Opa sein, der keine Rente kriegt und von der Stütze lebt, kannst Du Dir das Geld für die Titulierung sparen - da wird auch in 30 Jahren nix zu holen sein.

Übrigens:
Einen Vollstreckunsgbescheid kannst Du selbst ohne Anwalt relativ "preisgünstig" bekommen - wenn der "Freund" sich nicht wehrt!

Wollte ich nur mals sagen!

Gruß Markus, der nie eine Bürgschaft übernehmen würde, schon gar nicht für einen bloßen Freund und sei der noch so gut.

Bei Geld hört die Freundschaft nämlich auf.

Geändert von Marks (22.03.2005 um 11:03 Uhr).
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