Danke rednose
War heute beim Anwalt. Der könnte eventuell, möchte dem nichts unterstellen, nicht ganz der richtige Mann sein. Ist zwar auf Sachenrecht spezialisiert, aber eben. Oder was sollte dessen Spezialgebiet sein?
Die Mängel wurden im November letzten Jahres schriftlich gerügt. Also vor Ablauf der 6 Monate. Auch wenn ich in der Schweiz wohne, so dermassen unterscheiden sich die Gesetze nun auch wieder nicht. In Kaufvertrag hat der VK jegliche Garantie wegbedungen, es gelte ausschliesslich die Garantie der NSA (eben was wie EuroPlus). Klar, aber ein Freischein um Schrott zu verkaufen soll das ja nun nicht sein.
Ach ja, wollte den Ausfall für die 2 Monate, die das Auto bei dem Heini war geltend machen. Das gehe nur, wenn ich einen Schaden nachweisen könne. Dass ich Vollkasko, Steuer, Verkehrsabgaben, Parkplatz, etc. bezahlt habe für ein Auto das ich nicht hatte, gilt nicht. Habe ja einen Zweitwagen. Dass der mir nich zumutbar ist, Unfallbedingt, gilt anscheinend auch nicht. Ist das so?
So, werde mich dann mal zu einer NL die nichts mit der ganzen Schose zu tun hat begeben und alle möglichen Schlüssel, bis auf den meinigen sperren lassen. Man weiss ja nie...
Grüsse
Daniel
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