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Zitat von Krüll
Hallo Tyler
Auch du hast scheinbar nicht verstanden, dass es nicht darum geht, ob und wie und unter welchen Betriebsbedingungen ein Kat mehr oder weniger wirksam ist, sondern darum, dass das Fahrzeug einen bestimmten Schadstoffausstoss haben darf. Ob dein Fahrzeug die geforderten Werte erfüllt, sagt dir die ASU, und ohne Lambdasonde wirst du sie kaum erfüllen.
Nur unter diesen Bedingungen besteht die ABE. Wenn ich etwas am Abgasverhalten ändere, erlischt die ABE. Ausserdem ist das Fahrzeug nur mit diesem Abgasverhalten in eine bestimmte Steuerklasse eingeordnet die dann nicht mehr zutrifft. Ich mache mich also der Steuerhinterziehung schuldig.
Wie ich schon oben sagte, sind wir uns doch hoffentlich darüber einig, dass ein Fahrzeug mit funktionierender Abgasregelung weniger Schadstoffe produziert, als ein Fahrzeug ohne KAT. Es geht nicht nur um Vollgas!!
Offensichtlich verfolgst du die Rechtsprechung über die Internetbenutzung nicht. Oben habe ich das schon geschrieben, aber du hast es ja nicht verstanden. Deshalb noch einmal: Der Seiteninhaber ist verantwortlich für den Inhalt seiner Seite, auch wenn die Beiträge von anderen Personen stammen. Sollte der Inhalt gegen geltendes Recht verstossen, ist er wenn er davon Kenntnis erhält verpflichtet diesen zu löschen (nach einer Karenzzeit, er ist nicht verpflichtet, ständig vor dem Komputer zu sitzen), sonst macht er sich mitschuldig.
Ob er das in diesem Fall macht, ist seine Sache und sein Risiko.
Gerhard
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Hallo Gerhard,
als erstes will ich anmerken das die ABE nicht nur wegen negativen Abgasverhalten erlöschen kann...
Nur bei einem "echten" Eingriff in die Technik des PKW's kann man die "Steuerhinterziehung" nachweisen.
Soll heissen --> KAT leergeräumt!!! ( Dann gibt es auch Probleme mit der ABE... )
Lambdasonden die "abgeklemmt" sind zählen da nicht dazu ( Stecker ist ohne Fremdeinwirkung aufgegangen... = Beweislage!!! )
Defekte Lambdasonde etc. zählen noch weniger dazu...
Zum Glück haben wir hier in Deutschland auch noch das Recht zu freien Meinungsäusserung...:
Soviel zu Deinem Zusatz zur Rechtsprechung über die Internetbenutzung.
Es wurde hier nicht aufgefordert dies zu tun, jemand hat nur seine pers. Meinung von sich gegeben. Also nixx mit "gegen geltendes Recht verstossen"
Wenn in Deutschland die Gesetzgebung so wäre wie Du es hier vertrittst - na denn gute Nacht...
Und BTW - Polizeibeamte & Gerichte haben weissgott genug mit ECHTEN Problemen zu tun...
MfG,
Tyler