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Alt 17.07.2005, 19:02   #11
sevener
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Hi cosmo

Ja, wenn eine ABE mitgeliefert wird, muss du die schon vorweisen, wenn du beim TÜV bist. Wenn nicht, beten, dass der Prüfer die Modifikationen nicht entdeckt.

Es ist auch so, dass mit einer deutschen ABE hier nichts ausgerichtet werden kann. Eine Herstellerbescheinigung, ausgestellt für die Schweizer Behörden, musst du schon haben. So habe ich auch eine von OZ Italien, für meine Winterfelgen für meinen Honda. Was kann ich dafür, dass ich das Auto im Sommer zeigen gehen muss. Dafür schraube ich bestimmt nicht die Winterfelgen drauf.

Standlichtringe werden wohl nicht zugelassen sein, da die nicht ab Werk sind und kein E-Prüfzeichen besitzen. Wenn du die originalen nimmst, halten dir die Prüfe wahrscheinlich vor, dass es die damals nicht ab Werk für das besagte Fahrzeug gegeben hat.

Wenn die weissen Blinker ein E-Prüfzeichen haben, sollte das wohl kein Problem geben.

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Gruss
Daniel
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