Hi,
so wie ich das kenne, weißt man den Verkauf der Trümmer/Reste mit Beleg/Vertrag nach und bekommt dann von der Versicherung den Wiederbeschaffunsgwert minus dem erzielten Restwert ausgezahlt.
Er sollte sich aber mit der Versicherung über den zu erzielenden Restwert verständigen, sonst gibt es Zirkus, wenn die der Meinung sind, der gebotetene Restwert von dem Händler sei zu gering.
Also erst mit der Versicherung schnacken, dann verkaufen.
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Gruß,
Rudi
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