Zitat:
|
Zitat von 7erV8E32
Nur 4 Wochen Fußgänger?? Mein Bekannter wurde in einer Baustelle mit 180 geblitzt statt der erlaubten 80 kmh. Und der muss den Lappen für 3(!) Monate abgeben. Ist das Recht für die Polizei usw. in diesen Fällen "dehnbar" oder wieso kriegt einer für ahnliches 4 Wochen aufgebrummt und der andere 3 Monate??
gruss
andreas jun.
|
Du hast das Stichwort selbst gegeben: BAUSTELLE - In einer Autobahnbaustelle zählt das AFAIK so wie auf einer Landstraße und nicht als Autobahn.....