Zitat:
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Zitat von engel
Also dieser Bmw hat "KEINE" Kamera am Board gehabt, deshalb wurde auch die Toleranz so hoch gerechnet. Es wurde nur vom Tacho abgelesen!!!
"ER" meinte sogar es wären 210kmh gewesen und sie erwiderte nein es waren doch 200kmh 
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Also ich denke, Du solltest in dieser Richtung
"-
ungeeichtem Tachometer: 10% des Skalenwertes
und 15% der abgelesenen Geschw."
nochmal nachfassen beim Amt!
200km/h, davon 15% Abzug (das wären die 170 km/h)
und 10% Abzug vom Skalenendwert (angenommen 250 km/h) macht Abzug von 55 km/h und damit verwertbare 145 km/h, also nur 25 km/h zu schnell. Wenn sie Dir 170 km/h als verwertbar vorhalten, haben sie den 2. Abzug vergessen.
Kannst ja mal freundlich telefonisch nachfragen, ob da nicht vielleicht ein kleiner Rechenfehler passiert sei ... Würde Dir nämlich das Fahrverbot ersparen.
Greets
RS744