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Alt 30.08.2005, 18:09   #5
jensputzier
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Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
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Zitat:
Zitat von BMW-7er
Hallo,

es hieß nur, der Motor habe 10k km runter und sei in einem sehr guten Zustand.
Wenn Du das mit Rechnung hast machen lassen, dann hast Du zwei Jahre Gewährleistung, bzw. wenn rechtsgültig vertraglich vereinbart evtl. nur eins. Das Problem mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten kennst Du.

Wenn obig zitiertes vor Zeugen behauptet oder sogar schriftlich festgehalten wurde und damit Vertragsbestandteil geworden ist, dann hast Du für den Fall, daß es nachweislich nicht stimmt, gute Karten.

Du siehst aber das Problem, daß Du das erst mal beweisen mußt. Außer Du befindest Dich noch in den ersten 6 Monaten nach der Reparatur. Dann kannst Du den Wagen mit einer qualifizierten Mängelrüge auf den Hof stellen und mal abwarten.

In beiden Fällen ist der Weg zu einem kompetenten Anwalt bei der Höhe der zu erwartenden Kosten in jedem Fall angesagt. Hier machen sich Verfahrensfehler später teuer bemerkbar. Und im Zweifelsfall ist der versierte Autoprofi schlauer als Du, oder zaubert plötzlich tausend kleine Zorans als Zeugen aus dem Hut.....

Gruß
Jens

Der schon einen Gebrauchtwagenhändler wegen so was erfolgreich vor dem Landgericht verklagt hat
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