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Alt 26.10.2002, 09:01   #2
Hotte
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..meldepflichtiger Schaden!

..hatte ein Fahrzeug einen Unfall, bei dem tragende Teile repariert wurden oder der Rahmen gerichtet werden musste, ist das eine Schaden, der dem Käufer berichtet werden muss. Substanzielle Schäden beim Weiterverkauf zu verschweigen ist strafbar.
Ich denke nicht, dass eine verbeulte Heckklappe meldepflichtig ist..vorausgesetzt sie ist wieder in den Originalzustand versetzt worden.

Ich grüsse dich,

Hotte
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Quod dixi dixi
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